Regulierung
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GwG-Lieferantenprüfung: Welche Anforderungen gelten aktuell
Unternehmen, die dem Geldwäschegesetz (GwG) unterliegen, müssen Lieferanten risikobasiert auf Sanktionen, Politisch Exponierte Personen (PEP) und sonstige Risiken prüfen und die Ergebnisse revisionssicher dokumentieren, um das EU‑Bereitstellungsverbot einzuhalten und Zahlungen oder Lieferungen an sanktionierte Ziele zu verhindern.