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Leitfaden zu EU-Sanktionen: Was sie für deutsche Unternehmen bedeuten
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Leitfaden zu EU-Sanktionen: Was sie für deutsche Unternehmen bedeuten

Seit 2022 hat die Europäische Union „massive und beispiellose Sanktionen“ [^1] gegen Russland verhängt. Diese Maßnahmen sind unmittelbar geltendes Recht, das jedes Unternehmen in Deutschland trifft – unabhängig von seiner Größe. Für die Geschäftsführung, den Vertrieb und den Einkauf bedeutet dies eine neue, unumgängliche Prüfpflicht, deren Missachtung empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.

Sanktionsprüfung in der EU: Was Sie wissen müssen
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Sanktionsprüfung in der EU: Was Sie wissen müssen

Eine Checkliste zur Sanktionsprüfung in der EU umfasst die Prüfung aller Geschäftspartner gegen die EU Consolidated Financial Sanctions List (rund 5.900 Personen und Organisationen, Stand Juni 2026), die Dokumentation jeder Prüfung mit Datum und Ergebnis, die revolvierende Wiederholung der Prüfung auch bei langjährigen Kunden (Listen ändern sich fast täglich) und die Nutzung verlässlicher Datenquellen wie der Finanz-Sanktionsliste des Justizportals (finanz-sanktionsliste.de) oder Zoll-Datenbanken. Die Pflicht gilt größenunabhängig für jedes Unternehmen in der EU; Verstöße sind nach § 18 AWG strafbar.

Sanktionslistenprüfung: So wählen Sie die passende Software
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Sanktionslistenprüfung: So wählen Sie die passende Software

Die Wahl einer Software zur Sanktionslistenprüfung erfordert eine systematische Analyse Ihrer unternehmensspezifischen Anforderungen. Entscheidend sind die geografische Abdeckung der Sanktionslisten (EU, USA, UK, CH), die Aktualität der Daten, die Qualität der Treffererkennung (Fuzzy-Logik), die Möglichkeit zur auditfesten Dokumentation und die nahtlose Integration in Ihre bestehenden Systeme (z.B. ERP, CRM). Eine rein manuelle Prüfung über kostenlose Portale ist angesichts der Komplexität und Dynamik der Sanktionsregime für die meisten Unternehmen nicht mehr praxistauglich.

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