
Sanktionen: Wie Unternehmen 2026 konform bleiben
Hintergrundwissen ersetzt die Sanktionsprüfung nicht. Es fehlen Aktualität, Vollständigkeit und Rechtssicherheit. Die Prüfpflicht entsteht bei jeder Geschäftsanbahnung und wesentlichen Änderung – unabhängig davon, ob ein Name „bekannt" erscheint. Nur die systematische Prüfung gegen die aktuellen EU-Listen mit dokumentiertem Protokoll schützt vor Bußgeldern bis 500.000 Euro nach § 18 AWG.


