Sanktionsüberwachung & EmbargosAb 1. Januar 2027 gilt ein EU-weites Importverbot für russisches Flüssiggas nach VO (EU) 833/2014. Russland versucht, dies durch eine Schattenflotte von 25 Tankern zu umgehen – doch LNG-Tanker sind technisch anspruchsvoller als Öltanker und benötigen spezialisierte Infrastruktur (Kühlung auf minus 126 Grad). Unternehmen müssen Geschäftspartner, Schiffe und deren Eigentümer ab sofort gegen die Russland-Sanktionslisten prüfen – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Sanktionsüberwachung & EmbargosUnternehmen brauchen eine Ausfuhrgenehmigung für Dual-Use-Güter, wenn ihr Produkt in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 gelistet ist oder die Catch-all-Klausel greift. Die Genehmigungspflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und dem Zielland. Zuständig ist in Deutschland das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), in Österreich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), in der Schweiz das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Die Genehmigung ist EU-weit gültig; Verstöße sind nach § 18 AWG strafbar und führen zu Vermögenssperren, Geschäftsverboten und Lieferkettenausschluss.
Sanktionsüberwachung & EmbargosEine Schattenflotte besteht aus Schiffen, die durch undokumentierte Eigentumsstrukturen, häufige Flaggenwechsel oder fehlende Versicherungsnachweise internationale Sanktionen umgehen. Diese Schiffe transportieren Rohöl, Raffinerieprodukte oder andere Güter aus sanktionierten Ländern – vor allem aus Russland, Iran und Venezuela – und verschleiern dabei systematisch ihre wahren Eigentümer, Betreiber und Routen. Für Unternehmen im DACH-Raum, die Waren importieren, Fracht chartern oder Handelsfinanzierungen prüfen, ist die Schattenflotte ein direktes Compliance-Risiko: Wer unwissentlich mit einem gelisteten Schiff Geschäfte macht, verstößt gegen EU-Sanktionsverordnungen – mit strafrechtlichen Folgen nach § 18 AWG in Deutschland[^1].