Politisch Exponierte Personen

PEP-Prüfung: Welche Pflichten haben Unternehmen
Politisch Exponierte Personen

PEP-Prüfung: Welche Pflichten haben Unternehmen

Politisch exponierte Personen (PEP) sind natürliche Personen, die ein hochrangiges öffentliches Amt ausüben oder ausgeübt haben. Geschäftskontakte mit ihnen gelten als risikobehaftet und unterliegen daher besonderen gesetzlichen Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz (GwG), um Korruption und Geldwäsche zu verhindern.

Politisch exponierte Person: Was bedeutet das für Sie
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Politisch exponierte Person: Was bedeutet das für Sie

Auf den Punkt: Die Identifizierung von Geschäftspartnern als politisch exponierte Personen (PEPs) ist ein zentraler Baustein der Compliance. Für Unternehmen, die unter das Geldwäschegesetz (GwG) fallen, ist die PEP-Prüfung eine Pflicht. Doch auch für andere Betriebe ist das Wissen um den PEP-Status eines Partners ein wichtiger Faktor im Risikomanagement.

PEP-Definition in der EU: Was bedeutet das für Sie
Politisch Exponierte Personen

PEP-Definition in der EU: Was bedeutet das für Sie

Eine politisch exponierte Person (PEP) ist jemand, der ein hohes öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat. Unternehmen, die unter das Geldwäschegesetz (GwG) fallen, müssen bei Geschäftsbeziehungen mit PEPs, deren Familienmitgliedern oder bekanntermaßen nahestehenden Personen zwingend verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden. Die EU stellt eine Liste der relevanten Ämter bereit, um die Identifizierung zu erleichtern.

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